Kulturpass für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Bereits als die ersten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach Österreich kamen, waren der Hunger auf Kunst und Kultur und die Nachfrage nach Kulturpässen groß. Es war daher notwendig, schnell und unbürokratisch zu helfen: Der Vertriebenenausweis reichte als Nachweis zur Anspruchsberechtigung aus, um ein Jahr befristet Anspruch auf einen Kulturpass und damit freien Zugang zu Kunst und Kultur zu haben.
Ein Jahr später werden die Anspruchskriterien für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nun schließlich unseren generellen Anspruchskriterien angeglichen. D.h. für geflüchtete Menschen aus der Ukraine gilt wie für alle anderen auch, dass deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegen muss, um Anspruch auf einen Kulturpass zu haben.
Informationen zur Armutsgefährdung entnehmen Sie bitte unserer Website unter „Wer hat Anspruch“
Kulturpass, warum eigentlich?
Auch Menschen mit finanziellen Engpässen haben ein Recht auf Kunst und Kultur. Der Kulturpass macht es möglich. Mit diesem Ausweis erhalten finanziell benachteiligte Menschen freien Eintritt in zahlreiche kulturelle Einrichtungen.
Die vom Schaupielhaus Wien im Jahr 2003 in Kooperation mit der Armutskonferenz ins Leben gerufene Aktion Hunger auf Kunst und Kultur versteht sich daher als Initiative, die die Bedeutsamkeit und Zugänglichkeit von Kunst und Kultur für alle Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Die vom Schaupielhaus Wien im Jahr 2003 in Kooperation mit der Armutskonferenz ins Leben gerufene Aktion Hunger auf Kunst und Kultur versteht sich daher als Initiative, die die Bedeutsamkeit und Zugänglichkeit von Kunst und Kultur für alle Menschen in den Mittelpunkt stellt.
09.05.24, Oberösterreich
St. Florian, Sumerauerhof: Die Ausstellung „Waldreich. Der Wald und Wir!“ beleuchtet anhand von Sammlungsgegenständen die facettenreiche und wechselhafte Beziehung zwischen Mensch und Wald von der Steinzeit bis heute und lädt ein, sich diesem Thema mit allen Sinnen anzunähern.
Weitere Infos 06.05.24, Oberösterreich
Linz, Nordico: Mittels Bildmaterial und Kunstwerken, die größtenteils aus den Sammlungen des Nordico Stadtmuseum und Lentos Kunstmuseum stammen, sowie historischen und aktuellen Video- und Audioaufnahmen, thematisiert die Ausstellung das Phänomen Sommerfrische in seinen unterschiedlichsten Facetten.
Weitere Infos 01.05.24, Oberösterreich
Aktuell liegt die Armutsgefährdungsgrenze bei € 1.572 (12 x im Jahr/pro Person) oder bei € 1.348 (14 x im Jahr/pro Person) bzw. bei € 18.866,- pro alleinstehender Person im Jahr.
Weitere Infos 06.03.24, Oberösterreich
Der Sozialratgeber gibt Informationen zu Hilfe und Unterstützung in Oberösterreich. Er bietet auf über 200 Seiten einen Überblick über soziale Unterstützungsangebote in OÖ: Beihilfen, Förderungen, Geld- und Sachleistungen, Ermäßigungen sowie Beratungsstellen, Betreuungsangebote, Adressen und Kontaktstellen in der Region.
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